Anleitung zur Selbstüberprüfung nach §82b Gewerbeordnung
Jeder gewerberechtlich genehmigte Betrieb muss alle 5 Jahre einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden, um die Übereinstimmung mit den Genehmigungsbescheiden sowie den gesetzlichen Bestimmungen nachweisen zu können. Dieser gesetzlichen Prüfpflicht ist ohne weitere Aufforderung durch die Gewerbebehörde nachzukommen.
Inhalte:
- Grundlagen des Betriebsanlagenrechtes (GewO)
- Welche Betriebe sind zu prüfen?
- In welchen Zeitabständen ist zu prüfen?
- Wer darf prüfen?
- Prüfgrundlagen
- Vorgangsweise
- Prüfbescheinigung
- Beispiele aus der Praxis
Lernen, wo Sie wollen!
Kurstermine, die zeitgleich an einem unserer Veranstaltungsorte und online angeboten werden, finden in einem gemischten Lernsetting statt. Das bedeutet Online- und Präsenzteilnehmer/innen bilden eine gemeinsame Seminargruppe.
Verantwortliche im Betrieb: Gewerbliche Geschäftsführer/innen, Standortleiter/innen, Niederlassungsleiter/innen, Betriebsleiter/innen, Abteilungsleiter/innen, Produktionsleiter/innen; Beauftragte im Betrieb: Umweltbeauftragte, Abfallbeauftragte, Brandschutzbeauftragte, Strahlenschutzbeauftragte, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsvertrauenspersonen etc.
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Zeit: 08:30 - 16:30 Uhr Termin speichern
Ort: TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH, Wiener Bundesstraße 8, 4060, Leonding
Kurs-Nr.: 25.112.023.01
Teilnahmebetrag: € 750,00 zzgl. 20 % USt
Referent/innen: Dipl.-Ing. (FH) Oliver Scheuringer
Zeit: 08:30 - 16:30 Uhr Termin speichern
Ort: TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH, campus21 / TÜV AUSTRIA Platz 1, 2345, Brunn am Gebirge
Kurs-Nr.: 25.112.023.02
Teilnahmebetrag: € 750,00 zzgl. 20 % USt
Referent/innen: Ing. Michael Andreas Bohl